Wir begrüßen Sie auf unseren Internetseiten ...
... und freuen uns über Ihr Interesse an unserem Leistungsangebot.
Das Beratungsfeld umfasst die Buchführung und Hilfeleistung in Steuersachen - speziell für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Zum Teil beraten und betreuen wir unsere Mandanten bereits über mehrere Generationen hinweg.
Wir wünschen Ihnen einen informativen Aufenthalt.
Übergangsregelung zu den Vorkosten bei der Schlachtschweinevermarktung
Nach einer neuen Auffassung der Finanzverwaltung müssen Schlachtunternehmen auf Vorkosten bei der Schlachtschweinevermarktung, wie beispielsweise den Transportkosten, 19 % Mehrwertsteuer den Landwirten in Rechnung stellen.