Wir begrüßen Sie auf unseren Internetseiten ...
... und freuen uns über Ihr Interesse an unserem Leistungsangebot.
Das Beratungsfeld umfasst die Buchführung und Hilfeleistung in Steuersachen - speziell für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Zum Teil beraten und betreuen wir unsere Mandanten bereits über mehrere Generationen hinweg.
Wir wünschen Ihnen einen informativen Aufenthalt.
Führerscheinkosten als Betriebsausgaben
Übernimmt der landwirtschaftliche Betrieb für einen Mitarbeiter (auch Familienangehörigen) oder einen Auszubildenden die Kosten des Führerscheins der Klasse T bzw. L, so sind die Führerscheinkosten Betriebsausgaben des landwirtschaftlichen Betriebes. Der Arbeitnehmer muss sie nicht versteuern; es handelt sich um einen steuerfreien Ersatz durch den Arbeitgeber...