Keine Zweitwohnungsteuer für Studenten (03/2007)
Ein Student mit Hauptwohnsitz bei den Eltern, bspw. auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, muss nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keine Zweitwohnungsteuer an seinem Studienort zahlen. Die Erhebung der Steuer für eine Nebenwohnung des Studenten verstoße gegen die Steuergerechtigkeit (Az: 6 B 11579/06).