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Steuer-Tipp

Aufwendungen für Augen-Laser-Operationen

Nach den vor kurzem geänderten Einkommensteuerrichtlinien ist für die Anerkennung von Aufwendungen für eine Augen-Laser-Operation als außergewöhnliche Belastung die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes nicht mehr erforderlich.

Einkommensteuerrechtlinien (2008) R 33.4

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