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Steuer-Tipp

Spenden bei Erdbeben-Hilfe

Durch das Erdbeben in Haiti sind beträchtliche Schäden entstanden. Die Finanzverwaltung lässt hier einen vereinfachten Spendennachweis zu.

Für alle Sonderkonten, die u. a. von den amtlich anerkannten Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege wie dem Deutschen Roten Kreuz oder Caritas eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung der vereinfachte Spendennachweis. Es genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) einer Bank oder Sparkasse oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.

Soweit bis zum 31.01.2010 nicht auf ein Sonderkonto, sondern auf ein allgemeines Konto der oben genannten Spendenempfänger geleistet wurde, gilt auch hier der vereinfachte Spendennachweis.

03.03.2010

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