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Steuer-Tipp

Beerdigungskosten als Sonderausgabe abziehbar

Hat sich der Hofübernehmer gegenüber seinen Eltern in einem Hofübergabevertrag verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, so sind die dadurch nach dem Tod des Letztverstorbenen entstandenen angemessenen Aufwendungen beim Hofübernehmer als Sonderausgabe abziehbar, soweit nicht er, sondern ein Dritter Erbe ist.

Im entschiedenen Fall erbte das übrige Vermögen die Schwester des Hofübernehmers. Sie war durch die Regelungen im Hofübergabevertrag letztendlich von den Beerdigungskosten entlastet. Das hat zur Folge, dass die Schwester diese Kosten als sonstige Einkünfte zu versteuern hatte (BFH-Urteil vom 19.10.2010, X R 17/09).

25.03.2010


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