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Steuer-Tipp

Bedarf an Steuerbescheinigungen prüfen!

Seit Einführung der Abgeltungssteuer entfällt oftmals der Bedarf an Steuerbescheinigungen. Wenn Sie allerdings die persönliche steuerliche Veranlagung nutzen wollen, ist es notwendig, dass Sie die entsprechenden Steuerbescheinigungen rechtzeitig bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragen.

Haben Sie Geld nur bei einer Bank oder Sparkasse angelegt, so werden dort Verluste und Erträge verrechnet. Befinden sich Konten und Depots bei
unterschiedlichen Banken und Sparkassen, benötigen Sie zum Ausgleich der Verluste eine Verlustbescheinigung. Zur Verrechnung führen die Banken und Sparkassen sog. Verlustverrechnungssalden – auch Verlustverrechnungstöpfe bezeichnet. Verbleibt in einem Verlustverrechnungstopf am Jahresende im Saldo ein Verlust, wird dieser automatisch ins Folgejahr übertragen, soweit Sie nicht bis spätestens 15. Dezember 2010 die Ausstellung einer Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragt haben. Beantragen Sie jetzt eine Verlustbescheinigung, erfolgt kein Vortrag auf das Folgejahr und die entsprechenden Verlustverrechnungssalden werden zum 1. Januar 2011 auf 0 € gestellt. Die BSB-GmbH – Landwirtschaftliche Buchstelle – gibt Ihnen gerne Auskunft, ob Sie eine Verlustbescheinigung benötigen.

Dezember 2010

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