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Steuer-Tipp

Aufbewahrungsfristen: Räumen Sie Ihre Ablage!

Grundsätzliches
10 Jahre aufzubewahren sind steuerliche Bücher, Journale und Aufzeichnungen. Das sind im Einzelnen: Inventarverzeichnisse, Jahresabschlüsse, Kontoauszüge mit Belegen, Rechnungen.
6 Jahre aufzubewahren sind empfangene Geschäftsbriefe, Kopien der abgesandten Geschäftsbriefe und die sonstigen Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, z. B. Flächenverzeichnisse für die Betriebsprämie sowie Lohnkonten und Bescheinigungen zum Lohnkonto.

Berechnung
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in die die letzte Eintragung gemacht, das Inventar aufgestellt, der Jahresabschluss erstellt, der Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist. So können Sie beispielsweise Kontoauszüge des Jahres 2000 und früher ab dem 1. Januar 2011 vernichten. Lohnkonten und Bescheinigungen zum Lohnkonto des Jahres 2004 und früher können ebenfalls geschreddert werden.

Februar 2011

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