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Steuer-Tipp

Nachweis von Krankheitskosten verschärft

Für die steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten müssen strengere Nachweise erbracht werden. Diese Nachweise müssen vor Beginn der Behandlung eingeholt werden.


Die günstige Rechtsprechung zum Nachweis der Notwendigkeit von Krankheitskosten hat der Gesetzgeber teilweise wieder kassiert. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel müssen durch einen Arzt oder Heilpraktiker verordnet worden sein. In bestimmten Fällen ist ein Gutachten des Arztes oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes erforderlich. Wichtig ist, dass diese Nachweise vor Beginn der Maßnahme ausgestellt worden sind, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können.


Kosten für Besuchsfahrten zu einem längere Zeit im Krankenhaus liegenden Ehegatten oder Kind können geltend gemacht werden, wenn sie entscheidend zur Heilung oder Linderung beitragen können – das muss durch den behandelnden Krankenhausarzt bescheinigt werden. Die zuständigen Gesundheitsbehörden sind zur Ausstellung der Bescheinigungen gesetzlich verpflichtet.


Im Einzelfall kann die Auswirkung eines versäumten Nachweises groß sein, wobei die Kosten vor Beginn einer Maßnahme u.U. noch gar nicht absehbar sind. Sprechen Sie uns im Zweifel frühzeitig an.

Stand: Dezember 2011

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