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Steuer-Tipp

Vorsorgeaufwendungen im Ruhestand

Rentner können Versicherungsbeiträge im Rahmen der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ bis zu 1.900 Euro steuerlich absetzen. Zusammenveranlagte Rentner-Ehepaare können bis zu 3.800 Euro steuerlich ausnutzen.

Folgende Beiträge können als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ zu abzugsfähigen Sonderausgaben führen:

- Haftpflichtversicherung für Kfz-, Tierhalter, Privathaftpflicht
  usw.
- Kapital-Lebensversicherung mit Versicherungsbeginn vor
  2005
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Krankenversicherung (auch Auslandskrankenversicherung)
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung mit Versicherungsbeginn vor 2005
- Risiko-Lebensversicherung
- Unfallversicherung.

Für Rentner besteht darüber hinaus die Möglichkeit für Kinder, Enkel oder andere Personen Steuern zu sparen. Anstatt beispielsweise den studierenden Enkel ab und zu (und ohne steuerliche Auswirkungen) mit Bargeld zu unterstützen, können Großeltern eine Unfall-, Kfz-Haftpflicht- oder eine andere begünstigte Versicherung für ihn abschließen. Dabei ist es ohne Bedeutung, wer der Versicherte ist oder wem die Versicherungssumme später zufließt. Voraussetzung ist allerdings, dass bei den eigenen Sonderausgaben ausreichend Spielraum zur Verfügung steht.
  
Stand: Juni 2012

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