Neue Einteilung in Größenklassen für die Betriebsprüfung
Die Finanzverwaltung hat eine Anpassung der Größenklassen für die Betriebsprüfung ab dem 1. Januar 2013 vorgenommen.
Die für drei Jahre geltende Einordnung bestimmt die Häufigkeit von Betriebsprüfungen. So sollen „Großbetriebe“ anschlussgeprüft werden.
Betriebsart | Betriebs- merkmale |
Groß- betriebe (G) |
Mittel-betriebe (M) | Klein-betriebe (K) |
Land- und forstwirt-schaftliche Betriebe | Wirtschafts- wert der selbstbewirt-schafteten Fläche über € |
230.000 (210.000) |
105.000 (100.000) |
47.000 (44.000) |
oder steuerlicher Gewinn über € | 125.000 (116.000) |
65.000 (60.000) |
36.000 (34.000) |
Die Werte in Klammern gelten für den Prüfungszeitraum
seit 01.01.2010.
Stand: Juli 2012