Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > index.php > index.php > index.php > April 2013

Steuer-Tipp

Die Zeit drängt: Altverluste aus Wertpapieren nicht verschenken!

Ende 2013 läuft die Frist aus, innerhalb derer Altverluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor 2009 mit Gewinnen verrechnet werden können.

Die Altverluste sind aus dem Übergang zur Abgeltungssteuer entstanden. Es handelt sich also um Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden und innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr mit Verlust verkauft wurden. Über diese Altverluste erlässt die Finanzverwaltung einen Feststellungsbescheid.

Die Verrechnung dieser Altverluste kann noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2011, 2012 oder für 2013 beantragt werden.

Tipp:
Da die Möglichkeiten der Verlustverrechnung ab 2014 sehr eingeschränkt werden, kann es ratsam sein, in den nächsten Monaten etwaige Wertpapiere mit Gewinn zu verkaufen, um so die Altverluste retten zu können.


Stand: April 2013

powered by webEdition CMS