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Steuer-Tipp

Steuerermäßigung bei Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen?

Die OFD Münster hat aktuell auf ein Urteil des FG Köln hingewiesen, wonach Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen als steuerbegünstigte Handwerkerleistung berücksichtigt werden können (FG Köln 18.10.12, 14 K 2159/12), Rev. BFH VI R 1/13). Nach der Meinung der Finanzverwaltung sind derartige Aufwendungen indes nicht begünstigt, da es sich bei der Prüfung nicht um eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handelt (OFD Münster 03.05.13, Kurzinfo ESt 20/2010).

Hinweis: Nur soweit als Folge von Dichtheitsprüfungen Reparaturmaßnahmen an den privaten Abwasserleitungen anfallen, soll die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zulässig sein – so die OFD.


Stand: August 2013

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