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Steuer-Tipp

Belege über Krankheitskosten sammeln kann sich lohnen!

Vor Kurzem hat das Bundesfinanzministerium entschieden, Bescheide über Einkommensteuer insoweit nicht endgültig zu stellen, als es um Krankheitskosten geht.

Was steckt dahinter?
Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, wird demnächst in einem Verfahren zu der Frage, ob Krankheitskosten unbegrenzt in der Einkommensteuer abziehbar sind, zu befinden haben.

Derzeit vertritt das Finanzamt die Meinung, dass Krankheitskosten immer um die sog. zumutbare Eigenbelastung zu kürzen und damit nicht uneingeschränkt in der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen sind. Die Höhe dieses Kürzungsbetrages aus der zumutbaren Eigenbelastung ist u. a. abhängig von der Höhe der Einkünfte im jeweiligen Jahr und der Anzahl der steuerlich zu berücksichtigenden Kinder. Der Kürzungsbetrag kann erheblich sein.

In Erwartung einer positiven Entscheidung des Bundesfinanzhofs, sollten die Belege über die geleisteten Krankheitskosten gesammelt, am besten zusätzlich in der Buchführung erfasst werden, damit sie in der nächsten Steuererklärung angesetzt werden können. So kann ein Merkposten geschaffen werden, bis dass der Bundesfinanzhof entschieden hat. Ob sich dieser für einen unbeschränkten Abzug von Krankheitskosten entscheidet, bleibt allerdings abzuwarten.


Stand: September 2013

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