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Steuer-Tipp

Mütterrente

Rentenbescheide für Steuererklärungen aufbewahren!

Wer zusätzliche Mütterrente ab 2014 bekommt, wird mit der üblichen Rentenanpassungsmitteilung nicht weiterkommen, denn daraus lässt sich die steuerlich wichtige Aufteilung in steuerfreien und steuerpflichtigen Anteil der Rente – auch des Erhöhungsbetrags aus der sog. Mütterrente – nicht ablesen. Hierzu ist ein Blick in den Rentenbescheid für 2014 erforderlich. Nur daraus können die verschiedenen Beträge abgelesen werden.

Stand: Februar 2015

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