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Steuer-Tipp

Mini-Jobs: Neue Umlagesätze ab 01.09.2015

Die Umlagesätze für Minijobber verändern sich wie folgt:

Umlage 1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)):
1,00 %. (bis 31.8.2015: 0,70 %)

Umlage 2 (Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft):
0,30 % (bis 31.8.2015: 0,24 %)

Die Umlage U1 ist von landwirtschaftlichen Arbeitgeberbetrieben mit nicht mehr als 30 Beschäftigten zu entrichten. Die Umlage U2 ist von allen Arbeitgebern zu zahlen. Keine Umlage U1/U2 ist unter bestimmten Voraussetzungen bei osteuropäischen Saisonarbeitskräften zu zahlen.

Stand: 31.08.2015

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