Mini-Jobs: Neue Umlagesätze ab 01.09.2015
Die Umlagesätze für Minijobber verändern sich wie folgt:
Umlage 1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)):
1,00 %. (bis 31.8.2015: 0,70 %)
Umlage 2 (Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft):
0,30 % (bis 31.8.2015: 0,24 %)
Die Umlage U1 ist von landwirtschaftlichen Arbeitgeberbetrieben mit nicht mehr als 30 Beschäftigten zu entrichten. Die Umlage U2 ist von allen Arbeitgebern zu zahlen. Keine Umlage U1/U2 ist unter bestimmten Voraussetzungen bei osteuropäischen Saisonarbeitskräften zu zahlen.
Stand: 31.08.2015