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Steuer-Tipp

Ende SEPA-Übergangsfrist.

Am 31.1.2016 endet die sog. SEPA- Übergangsfrist für Verbraucher. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keinerlei Zahlungen mit der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl möglich sind. Ab diesem Zeitpunkt sind Überweisungen nur noch unter Angabe der IBAN möglich. Wir empfehlen, die auf der Kontonummer und Bankleitzahl basierenden Überweisungsvorlagen zu ändern, da anderenfalls diese unter Umständen unwiederbringlich von der Bank gelöscht werden können.“

Stand: 01.02.2016

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