Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > index.php > index.php > index.php > Mai 2016

Steuer-Tipp

Abschreibbarkeit von GAP-Zahlungsansprüchen

Ein neues BFH-Urteil hat endlich für Rechtsklarheitgesorgt: Entgeltlich erworbene Zahlungsansprüche können auf 10 Jahre abgeschrieben werden. Streitpunkt vor Gericht war, dass bei der Einführung der GAP-Zahlungsansprüche noch nicht klar war, wie lange es die GAP-Zahlungsansprüche geben würde.Weil aber bisher jede Agrarförderung zeitlich begrenzt gewesen ist, rechtfertigt es eine zehnjährige betriebliche Nutzungsdauer der Zahlungsansprüche zu unterstellen. Von Anfang an unentgeltlich zugeteilte Zahlungsansprüche können dagegen nicht abgeschrieben werden. Hierfür sind auch keine Anschaffungskosten aufwendet worden.

Stand: Mai 2016

powered by webEdition CMS