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Steuer-Tipp

Agrardieselvergütung: Anträge rechtzeitig stellen!

Die Antragsfrist für die Agrardieselvergütung 2015 endet - so wie jedes Jahr - am 30. September, also am 30.09.2016. Eine Fristverlängerung gibt es nicht.

Bitte beachten Sie, dass die Frist nur eingehalten ist, wenn der ausgedruckte und unterschriebene Antrag bis zum 30.09.2016 beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder), Standort Cottbus, Postfach 10 14 15, 03014 Cottbus (E-Mai: poststelle.hza-ff-cb@zoll.bund.de) eingegangen ist. Das gilt auch, wenn die Daten online, also elektronisch, übermittelt werden.

Den Antrag auf Agrardieselvergütung sowie allgemeine Ausfüllhinweise finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung (www.zoll.de)."

Stand: Juli 2016

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