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Steuer-Tipp

Abzugsmöglichkeiten bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen

In letzter Zeit wurde seitens der Finanzgerichte der Umfang der von der Steuer abziehbaren privaten Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen erweitert. Die Finanzämter sind angewiesen, das umzusetzen. Das Finanzamt mindert nun auch die Einkommensteuer -bis zum max. zulässigen Höchstbetrag von € 1.200- für folgende Leistungen:



Stand: November 2016

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