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Steuer-Tipp

Geringwertige Wirtschaftsgüter (= GWG's) bis 800 €

Die Bundesregierung hat sich auf die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 € auf 800 € verständigt. Die Neuregelung soll für Anschaffungen ab 2018 gelten. Sollte das Gesetz so vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, kann dann jede Anschaffung bis 800 € (netto) sofort abgeschrieben werden. Neben Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft würde die Anhebung der Grenze beispielsweise auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Anschaffungen durch den Vermieter gelten.

Stand: April 2017

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