Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > index.php > index.php > index.php > Juli 2017

Steuer-Tipp

Streitige Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer

Immer wieder Thema in unserer täglichen Beratungspraxis sind Fragen zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen. Nachdem die Zuständigkeit behördlicherseits vor einiger Zeit auf die Hauptzollämter übergegangen ist, hat die Anzahl der Problemfälle eher zugenommen.

In der Sache geht es immer wieder um die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowohl von Zugmaschinen als auch von Anhängern, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Sattelaufliegern.

Leider gibt es keine Urteile zu der Frage, ob gerade Sattelauflieger unter die Vorschriften zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung fallen oder nicht. Obwohl die Hauptzollämter meinen, dass keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zu gewähren sei, gehen wir aus verschiedenen Gründen davon aus, dass dies falsch ist.

Das gilt jedenfalls für den Fall, dass die Sattelauflieger hinter befreiten Zug- oder Sondermaschinen mit grünen Kennzeichen eingesetzt werden.


Stand: Juni 2017

powered by webEdition CMS