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Steuer-Tipp

Selbstfahrende Futtermischwagen steuerfrei

Der Bundesrat billigte eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Selbstfahrende Futtermischwagen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h werden vom kommenden Jahr an den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zugeordnet und werden somit zulassungsfrei. Im Ergebnis bleiben solche selbstfahrenden Futtermischwagen auch kfz-steuerfrei.


Stand: Juli 2017

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