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Steuer-Tipp

Erhöhung Mindestlohn ab 01.11.2017

Der Mindestlohn im Bereich Land- und Forstwirtschaft erhöht sich für die Monate November und Dezember auf 9,10 €/Stunde. Beachten müssen diese Anhebung alle Betriebe, für welche die Unfallversicherung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig ist. Betroffen sind alle zum Stichtag 01.11.2017 laufenden Arbeitsverträge. Derzeit gilt noch ein land- und forstwirtschaftlicher Mindestlohn von 8,60 €/Stunde.

Ab dem Jahreswechsel läuft der Mindestentgelt-Tarifvertrag Land- und Forstwirtschaft aus. Deshalb ist diese Mindestlohnerhöhung auf 9,10 €/Stunde nur für zwei Monate gültig. Ab 2018 gilt dann auch für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft die Regelung des allgemeinen Mindestlohngesetzes. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 8,84 €/Stunde und ist dann ab 2018 allgemein anzuwenden.


Stand: Oktober 2017

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