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Steuer-Tipp

Noch keine Bewegung bei der Tarifglättung für Land- und Forstwirte

Ende 2016 hat der Gesetzgeber eine neue Gewinnglättungsvorschrift für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte beschlossen. Die Idee ist, dass sämtliche Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft über 3 Kalenderjahre hinweg zusammengefasst werden und der Durchschnittsbetrag daraus der Besteuerung unterworfen wird.

Mangels Zustimmung der EU-Kommission konnte diese Regelung bisher nicht umgesetzt werden. Wir gehen davon aus, dass die Kommission Anfang 2018 entscheiden wird.

Da sämtliche Steuerbescheide ab dem Kalenderjahr 2016 zunächst nur vorbehaltlich ergehen, ist sichergestellt, dass Land- und Forstwirte auch noch rückwirkend an einer Gewinnglättung teilhaben. Eines Einspruchs gegen die aktuellen Steuerbescheide bedarf es daher nicht.

Stand: Dezember 2017

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