Grünes Licht für steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
Der Gesetzgeber bietet befristet für 4 Jahre eine Sonderabschreibung von jährlich 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Mietwohnungsneubau. Die Sonderabschreibung wird zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 %/Jahr gewährt. Die Wohnungen können im Inland oder auch im EU-Ausland liegen.
Zwei Grenzen sind zu beachten: Die Sonderabschreibung gibt es nur, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten maximal 3.000 € pro qm Wohnfläche betragen. Steuerlich gefördert werden nur Kosten bis maximal 2.000 € pro qm Wohnfläche. Außerdem darf es sich um keine Ferienwohnung handeln.
August 2019