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Abführung von Sozialbeiträgen ...

... für polnische Saisonarbeitskräfte

Abmeldung beachten

Die Abmeldung der Saison-AK erfolgt bei der ZUS durch das Formular ZUS ZWUA und muss innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Versicherungspflicht eingereicht sein. Die Abmeldung ist von der Saison-AK und dem Landwirt zu unterschreiben. Sinnvollerweise sollte das Anmeldeformular von der Saison-AK gleichzeitig mit dem Abmeldeformular unterzeichnet werden.

Die Abmeldung des deutschen Arbeitgebers erfolgt durch das Formular ZUS ZWPA. Die Abmeldung ist vorzunehmen, wenn alle Meldungen erstellt, abgegeben und alle noch ausstehenden Beiträge beglichen wurden. Diese Meldung dienst der Kontenschließung bei der ZUS. In der neuen Saison im folgenden Jahr muss sich der deutsche Arbeitgeber wieder bei der ZUS anmelden.

Wichtig: Wenn der letzte Arbeitnehmer beispielsweise bis zum 30.09.2006 beschäftigt wurde, ist dieser mit dem Formular ZUS ZWUA mit dem Datum 01.10.2006 abzumelden. Wenn im Oktober 2006 keine in Polen sozialversicherungspflichtigen Personen mehr beschäftigt werden, ist der Arbeitgeberbetrieb mit dem Formular ZWPA ebenfalls mit dem Abmeldedatum 01.10.2006 abzumelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular sollte jedoch erst versendet werden, wenn die letzten Beiträge überwiesen wurden.

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