Was ist zu tun?
Cross Compliance (Überkreuz-Verpflichtung) sind gesetzliche Bestimmungen, die von landwirtschaftlichen Betrieben eingehalten und dokumentiert werden müssen, um Agrarausgleichszahlungen zu sichern. Sie werden an die Einhaltung u.a. folgender Standards geknüpft:
Ab dem 01.01.2005
- Nitratrichtlinie (Bodenuntersuchung, Nährstoffvergleich - Stickstoff-Obergrenze)
- Klärschlammrichtlinie
- Grundwasserschutz (Hoftankstelle, Lagerstätten Pflanzenschutz / Düngemittel etc.)
- FFH/Vogelschutz (Erhaltung von Landschaftselementen/ Hecken)
- Tierkennzeichnung (HIT-Datenbank)
Ab dem 01.01.2006
werden die Mindestanforderungen an die Bereiche Pflanzenschutz, Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit ausgedehnt.
(Dokumentationsordner ist in Planung; Rechtsverordnungen werden jedoch erst Anfang 2006 bekannt gegeben. Erst dann erfolgt die Auslieferung des Dokumentationsordners 2006)
Ab dem 01.01.2007
werden in einem letzten Schritt auch Tierschutzregelungen Bestandteil von Cross Compliance.
(Dokumentationsordner ist in Planung; Rechtsverordnungen werden jedoch wahrscheinlich erst Anfang 2007 bekannt gegeben. Erst dann erfolgt die Auslieferung des Dokumentationsordners 2007)