Rechnungen über Kleinbeträge ab 1. Januar 2007 (01/2007)
Zum 1. Januar 2007 ist die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge von 100,00 € auf 150,00 € (einschließlich Mehrwertsteuer) angehoben worden. Bei solchen Kleinbetragsrechnungen werden geringere Anforderungen an die Mindestangaben gestellt. Es ist zwingend erforderlich, dass der konkrete Steuersatz angegeben wird. Zulässige Angaben sind bei Kleinbetragsrechnungen beispielsweise: "inkl. 19 % USt" oder "in diesem Betrag sind 19 % USt enthalten".
Die Kleinbetragsrechnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Lieferung oder einen Hinweis auf Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Bruttobetrag und die Angabe des Steuersatzes
Dagegen müssen bei Kleinbetragsrechnungen weder eine fortlaufende Nummer noch die Steuernummer oder die USt-Identifikationsnummer angegeben werden. Auch ist die Angabe des Zeitpunkts der Leistung bei Rechnungen unter 150,00 € entbehrlich.
Januar 2007