Konjunkturpaket der Bundesregierung
Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zugestimmt. Folgende Änderungen für die Land- und Forstwirtschaft, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten, sind hervorzuheben:
1. Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
Zeitlich befristet für 2 Jahre wird eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 % eingeführt. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das 2 1/2fache der normalen AfA nicht übersteigen. Entscheidend ist das Lieferdatum.
2. Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung
Befristet für zwei Jahre werden die Voraussetzungen für die 20 %ige Sonderabschreibung und den Investitionsabzugsbetrag (= Nachfolgeregelung für die Ansparrücklage) verbessert, indem die relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen wie folgt angehoben werden:
Wirtschaftswertgrenze | von 125.000 € auf 175.000 € |
Betriebsvermögensgrenze bei Gewerblichen |
von 235.000 € auf 335.000 € |
Gewinngrenze (bei (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) |
von 100.000 € auf 200.000 € |
12.12.2008