Aufwendungen für Augen-Laser-Operationen
Nach den vor kurzem geänderten Einkommensteuerrichtlinien ist für die Anerkennung von Aufwendungen für eine Augen-Laser-Operation als außergewöhnliche Belastung die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes nicht mehr erforderlich.
Einkommensteuerrechtlinien (2008) R 33.4