Selbstfahrende Futtermischwagen steuerfrei
Der Bundesrat billigte eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Selbstfahrende Futtermischwagen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h werden vom kommenden Jahr an den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zugeordnet und werden somit zulassungsfrei. Im Ergebnis bleiben solche selbstfahrenden Futtermischwagen auch kfz-steuerfrei.
Stand: Juli 2017