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voraussichtliche Werte 2019

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Bereits mit dem Koalitionsvertrag wurden einige Änderungen ab 01.01.2019 geplant.

So soll wieder eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge erfolgen. Das bedeutet, dass voraussichtlich ab 2019 wieder Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (inklusive Zusatzbeitrag) die Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden.

Zusätzlich haben sich die Parteien im Koalitionsvertrag geeinigt, dass der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab 2019 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,7 % reduziert werden soll.

Inzwischen wurde auch ein voraussichtlicher Wert für den gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 € benannt. Ob die aktuellen Diskussionen zu einer weiteren Erhöhung des Mindestlohns über diesen Wert hinaus führen, bleibt abzuwarten.

28.05.2018

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