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aus Gleitzone wird Übergangsbereich

Ab 01.07.2019 erhöht sich die Grenze der bisherigen Gleitzonenregelung, so dass Beschäftigungen bis zu einem durchschnittlichen Entgelt von 1.300 € vom neuen sogenannten „Übergangsbereich“ profitieren. Für die Arbeitnehmer ermitteln sich die Beiträge zur Sozialversicherung von einem verminderten fiktiven Brutto. Um die Arbeitnehmer vor negativen Auswirkungen im Rentenalter zu schützen, werden Rentenpunkte jedoch von dem tatsächlichen Brutto gesammelt.

Übrigens: Die Arbeitgeberbeiträge verändern sich durch die Anwendung der Gleitzonenregelung nicht, sondern verbleiben bei 50% der allgemeinen Sätze.

02.01.2019

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