Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com

Schrift: a- | Aa | A+

Kein automatischer Urlaubsverfall

Mit Urteil vom 19.02.2019 entschied das BAG, analog zum EuGH-Urteil vom 06.11.2018, dass der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern nicht automatisch durch Zeitablauf verfällt. Voraussetzung hierfür sei, dass der Arbeitgeber zuvor den Arbeitnehmer „klar und rechtzeitig“ auffordere den Urlaub in Anspruch zu nehmen und den sonst drohenden Verfall informiere.

Nähere Informationen, sowie eine Formulierungshilfe, erhalten Sie beim WLAV.

26.02.2019
powered by webEdition CMS