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Steuer-Tipp

Wirtschaftsüberlassungsverträge vermeiden

Nach dem neuen Rentenerlass der Finanzverwaltung vom 11.03.2010 werden Wirtschaftsüberlassungsverträge (als Vorstufe zur Hof- und Betriebsübertragung), soweit sie nach dem 31.12.2007 abgeschlossen sind, steuerlich nicht mehr anerkannt.

Die in den Wirtschaftsüberlassungsverträgen seit 2008 vereinbarten Versorgungsleistungen will die Finanzverwaltung im Bereich der OFD Münster weder als Sonderausgaben noch als Betriebsausgaben steuerlich anerkennen.
Bislang war eine entsprechende Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz 2010 durch das Bundesfinanzministerium nicht möglich. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Steffen Kampeter, hat gegenüber dem Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) zugesagt, dieses Thema im weiteren parlamentarischen Verfahren zum Jahressteuergesetz 2010 zu beraten, damit eine Regelung im Sinne der westfälisch-lippischen Landwirte gefunden werden kann.


Praxistipp: Der Abschluss von Wirtschaftsüberlassungsverträgen ist aus steuerlicher Sicht nicht zu empfehlen. Kommt die lebzeitige Hofübergabe nicht in Frage, sind die ab Januar 2008 bis heute abgeschlossenen Wirtschaftsüberlassungsverträge in Pachtverträge umzuwandeln.

Empfehlenswerte Alternativen zum Wirtschaftsüberlassungsvertrag sind ein Pachtvertrag oder die Hofübergabe, letztere gegen Altenteilsleistungen.

1. Juni 2010

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