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Steuer-Tipp

Kindergeldanträge

Ein weiterer Grund, die steuerliche Identifikationsnummer gut aufzubewahren:
Im Kindergeldantrag werden derzeit, sowohl die Id-Nr. des antragstellenden Elternteils als auch die des Kindes, für das das Kindergeld beantragt wird, abgefragt. Bei Antragstellung ab dem 01.01.16 besteht ohne die Angabe der IdNr. kein Anspruch mehr auf Kindergeld, auch wenn es sich um Zeiträume vor dem 01.01.16 handelt.

Stand: Mai 2015

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