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Steuer-Tipp

Umsetzung der Tarifglättung auf den Weg gebracht

Die vom Berufsstand lange geforderte Tarifglättung im Steuerrecht kommt. Diese wurde jetzt in das Jahressteuergesetz 2019 aufgenommen und ermöglicht es landwirtschaftlichen Betrieben, stark schwankende Betriebsgewinne und die daraus resultierende Steuerbelastung zu senken.
Mit der Tarifglättung werden für die Jahre 2014 bis 2022 jeweils drei Kalenderjahre zusammengefasst und der durchschnittliche Gewinn dieser drei Kalenderjahre besteuert.
Sobald die Neuregelung verabschiedet ist, und die EU-Kommission das Gesetz genehmigt hat, werden rückwirkend die Einkommensteuerbescheide des Kalenderjahres 2016 auf Antrag korrigiert. Die Finanzverwaltung hat diese Steuerbescheide verfahrensrechtlich offengehalten. Die Neuregelung ist als Wahlrecht ausgestaltet, sodass jeder Landwirt prüfen kann, ob die Neuregelung für ihn positiv ist.

Juli 2019

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