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Steuer-Tipp

Klimapaket auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung setzt das Klimaschutzprogramm 2030 auch steuerlich um. Sie stellt so die Weichen für eine CO2-Reduktion. Der Bundestag hat beschlossen, Bahnfahren günstiger zu machen, Pendler zu entlasten und die energetische Gebäudesanierung zu fördern. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum (Betriebsleiter-/Altenteilerhäuser) sollen für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 durch einen Abzug von 20 % der Aufwendungen von der Einkommensteuerschuld gefördert werden.
Förderfähig sind einzelne Maßnahmen wie z. B. die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Je begünstigtes Objekt beträgt der Höchstbetrag der Förderung 40.000 €. Im ersten Jahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Jahr sind je 7 % der Aufwendungen, höchstens jedoch je 14.000 € und im übernächsten Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 12.000 €, begünstigt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die energetische Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt und die Rechnung auf das Konto des Handwerkers überwiesen wird. Weitere Voraussetzung ist, dass das Betriebsleiter- bzw. Altenteilerhaus älter als zehn Jahre ist. Bei Optimierung bestehender Heizungsanlagen müssen diese älter als zwei Jahre sein.

Nach alledem empfehlen wir, falls eine solche energetische Gebäudesanierung ansteht, mit dieser Maßnahme nach dem 31.12.2019 zu beginnen. Als Beginn gilt bei Baumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt des Bauantrages. Bei nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben ist die Bauanzeige maßgeblich.
 

Dezember 2019

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