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Steuer-Tipp

"Hilfen" für Bauern laufen an

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III, die aufgrund der Corona- Pandemie gezahlt wird, erweitert und aufgestockt. Zugleich wird die Hilfe verschlankt und vereinfacht. Die Überbrückungshilfe III hat zum Ziel, die Substanz der Wirtschaft zu erhalten. In der Überarbeitung der Förderkriterien wird sie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe interessant. Die bisherige Unterscheidung „von der Schließung betroffen / nicht von der Schließung betroffen" entfällt, ebenso wie der Nachweis von Umsatzeinbrüchen außerhalb des Förderzeitraums. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, unterliegen aber der Einkommensteuer.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

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Februar 2021

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