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Steuer-Tipp

Minijobs ab 2022: Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf maximale Stundenzahl

Zum 01.01.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 EUR je Zeitstunde auf 9,82 EUR. Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Greift hier der Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR).

Dezember 2021

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