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Weiterbildungsanspruch

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Die Lohnabrechnungen könnte jeder Arbeitgeber selbst durchführen. Jedoch wird dabei ein komplexes Wissen und Erfahrung vorausgesetzt.

Wir garantieren Ihnen:

  1. Regelmäßige Aktualisierung des Fachwissens unserer Lohnsachbearbeiter/innen in Dienstbesprechungen unserer spezialisierten Fachabteilung
  2. Wahrnehmung von Schulungsangeboten der Deutschen Rentenversicherung / Krankenkassen
  3. Regelmäßiger Austausch mit Steuerberatern und Juristen unserer Unternehmensgruppe
  4. Nutzung von Fachinformationen aus unserer Wissensdatenbank und Spezialliteratur
  5. Teilnahme an den monatlichen DATEV-Online-Seminaren zu aktuellen Themen im Bereich Lohnbearbeitung
  6. Nutzung von Informationen der Arbeitgeberverbände

"Wissen können wir von anderen lernen,

Weisheit müssen wir uns selber lehren"

(Paul Friedrich)

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