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Steuer-Tipp

Neue Abgabefristen gelten erst ab 2018

Die regelmäßige Abgabefrist der Steuererklärungen für 2016 endet am 31.05.2017. Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr (01.07. bis 30.06) verlängert sich die Frist auf den 30.11.2017. Gleiches gilt für die Umsatz- und Gewerbesteuer.

Die mit dem in 2016 verabschiedeten Steuermodernisierungsgesetz verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärungen gelten erst ab dem Jahr 2018 – also für die Steuererklärung für das Jahr 2018!

Für Steuererklärungen, die von einer Landwirtschaftlichen Buchstelle erstellt werden, gilt auch dieses Jahr automatisch eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31.Mai 2018.




Stand: März 2017

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