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Steuer-Tipp

Vertragsverletzungsverfahren Umsatzsteuer

Die EU-Kommission hat am 04.02.2020 Klage zum Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. In diesem Vertragsverletzungsverfahren wird von der EU-Kommission gerügt, dass die Umsatzsteuerpauschalierung allen Land- und Forstwirten, unabhängig von der Betriebsgröße, gewährt wird. Ob die Anwendung der sog. Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stößt, spiele dabei keine Rolle. Zudem müsse der Steuersatz von 10,7 % abgesenkt werden.

Aktuell verteidigt die Bundesregierung die derzeitige Handhabung bei der Umsatzsteuer. Unter Umständen kann die EU-Kommission bis zum Ergehen einer Gerichtsentscheidung dazu bewegt werden, die Klage zurückzuziehen. Dem Vernehmen nach werden Anfang März 2020 Gespräche der Bundesregierung bei der EU-Kommission in Brüssel geführt. Unter anderem soll von deutscher Seite vorgeschlagen werden, nochmals die Vorsteuerbelastung der deutschen Landwirtschaft zu überprüfen. Nach neuestem statistischen Material ist es gut möglich, dass die derzeitige Vorsteuerpauschale von 10,7 % zu niedrig ist.

Das Ergebnis der Gespräche bleibt abzuwarten. Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes können gut zwei Jahre vergehen. Solange kann die Umsatzsteuerpauschalierung wie bisher unverändert angewandt werden.

 

März 2020

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