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Steuer-Tipp

Steuerfreier "Corona-Bonus"

Landwirtschaftliche Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern, auch geringfügig Beschäftigten (sog. Minijobber), in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona Pandemie Zahlungen bis zu einem Betrag von 1500 € steuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Bargeld oder Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für systemrelevante Branchen wie Landwirtschaft als auch außerhalb der Landwirtschaft. Arbeitgeberseitig geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld fallen nicht unter diese Steuerbefreiung.

 

Mai 2020

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