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Steuer-Tipp

Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie

Auch in Westfalen-Lippe werden durch das Corona-Virus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstehen oder sind schon entstanden. Die Finanzverwaltung will die Betriebe mit folgenden steuerlichen Maßnahmen unterstützen:

1.    Steuerstundung
Von dem Corona-Virus betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31.12.2020 unter Darlegung der Gründe Antrag auf zinslose Steuerstundung stellen.

2.    Anpassung der Vorauszahlungen
Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer können bei begründeten Anträgen reduziert werden.

3.    Keine Vollstreckungsmaßnahmen
Für fällige Steuern soll es bis zum 31.12.2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen durch die Finanzbehörden geben. Säumniszuschläge können erlassen werden.

Die BSB unterstützt Sie gerne bei der Begründung der Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen oder bei Anträgen auf Stundung. Bitte, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Steuersachbearbeiter.

Merkblätter zu den Themen Kurzarbeitergeld, Pressemitteilungen der Agentur für Arbeit, Einreise osteuropäische Erntehelfer mit dem Flugzeug sowie weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten des Arbeitgeberverbandes der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e. V.:

 

April 2020

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