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Steuer-Tipp

Ehrenamtliche Tätigkeit umsatzsteuerfrei

Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), hat mit Beschluss vom 25.01.2011 entschieden, dass die Vorstandstätigkeit beim Kreisbauernverband bis zu 500 € im Jahr umsatzsteuerfrei ist.

Das Gesetz sieht Steuerfreiheit für ehrenamtliche Tätigkeiten vor, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Eine entgeltliche Vorstandstätigkeit wird danach ehrenamtlich erbracht, wenn die Vergütung 500 € jährlich nicht übersteigt.

Die Finanzverwaltung sah bisher die Dinge anders und muss nunmehr ihre Rechtsauffassung ändern. Dabei sind Vergütungen verschiedener „Organisationsstufen“ bspw. auf Kreis-, Landes- und Bundesebene zusammenzuzählen. Bei Vorstandsvergütungen über 500 € im Kalenderjahr könnte die Billigkeitsregelung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass weiterhelfen, wonach schädliche Umsätze bis 4.000 € im Rahmen eines pauschalierenden landwirtschaftlichen Betriebes nicht zu Umsatzsteuerzahllasten führen.

Mai 2011

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