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Steuer-Tipp

Automatischer Kirchensteuerabzug

Die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte, wie Zinsen usw., wurde bisher durch Banken und Sparkassen nur auf Antrag einbehalten. Wird ein solcher Antrag gegenüber der Bank oder Sparkasse nicht gestellt, behalten die Kreditinstitute trotz Kirchensteuerpflicht keine Kirchensteuer ein. Bei Kirchensteuerpflicht muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP ausgefüllt und eine Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge abgegeben werden.

Das Bundeskabinett hat am 04.05.2011 beschlossen, dieses Verfahren ab dem 01.01.2012 neu zu regeln. Das bestehende Übergangsverfahren wird durch ein automatisches Abzugsverfahren ersetzt. Anders als bisher besteht künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuerbeträge durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt. Zweck der Neuregelung ist, dass Kirchensteueraufkommen zeitnah zu erfassen und zu sichern.

Wir empfehlen aus Kostengründen, bereits jetzt bei den Banken und Sparkassen den Kirchensteuereinbehalt zu beantragen. Die Kreditinstitute halten entsprechende Vordrucke vor.

Juni 2011

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