Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > index.php > index.php > index.php > April 2016

Steuer-Tipp

Schulverpflegung keine haushaltsnahe Dienstleistung

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Arbeitskosten, maximal 4000 € pro Jahr) kann für das Schulessen der Kinder nicht gewährt werden, so das Finanzgericht Sachsen. Die Aufwendungen für die Verpflegung von Kindern sind bereits durch das Kindergeld und den Kinderfreibetrag abgegolten. Außerdem ist die Verpflegung der Kinder in der Schule funktional nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zuzuordnen.

Stand: April 2016

powered by webEdition CMS