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Steuer-Tipp

Erbschaftsteuerreform vertagt

Der Bundesrat hat seine Zustimmung zur Erbschaftsteuerreform verweigert. Damit ist das Erbschaftssteuerreformgesetz noch nicht zustande gekommen. Es steht ein Vermittlungsverfahren zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat an.

Die Bedenken des Bundesrates beziehen sich im Wesentlichen auf außerlandwirtschaftliche Sachverhalte, nämlich die Übertragung von großen Vermögen ab 26 Mio €. Durch das Vermittlungsverfahren wird sich das weitere Gesetzgebungsverfahren verzögern. Mit einer Einigung ist erst im Spätherbst 2016 zu rechnen. Bis dahin gilt das bisherige Erbschaftsteuergesetz weiter."

Stand: August 2016

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