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Steuer-Tipp

Steuerhilfen für die Landwirtschaft

Die Bundesregierung plant konkrete Schritte, um die von der aktuellen Marktkrise betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu entlasten. So wird befristet für land- und forstwirtschaftliche Einnahmen eine 3-jährige Gewinnglättung, beginnend mit dem Kalenderjahr 2014, vorgeschlagen. Die Gewinnverteilung soll eine ausgeglichene Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre gewährleisten. Der Hintergrund ist der, dass die in den letzten Jahren zunehmenden Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen zeitgemäß steuerlich zu berücksichtigen sind.

Bedauerlicherweise konnte sich die Bundesregierung nicht zur befristeten Einführung eines Freibetrages von bis zu 150.000 € bei Landverkäufen durchringen. Der Freibetrag hätte land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der Entschuldung bzw. Umstrukturierung gut unterstützen können.


Stand: Oktober 2016

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